Hier finden Sie unsere Mietkonditionen in verstĂ€ndlicher Form. FĂŒr RĂŒckfragen sind wir gern fĂŒr Sie da.
Diese Mietkonditionen sind verbindlicher Bestandteil der Anmietung. Mit dem Absenden einer Mietanfrage bzw. der verbindlichen Buchung werden diese Konditionen akzeptiert. Abweichende oder ergĂ€nzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrĂŒcklich vom Verein bestĂ€tigt wurden.
Allgemeines
Vermietet werden die GaststĂ€ttenrĂ€ume des SV Schwanfeld 1945 e.V. Die Einzelheiten der Vermietung werden ĂŒber die auf der Website genannten Ansprechpartner abgestimmt.
Nutzbare RĂ€ume
- GaststÀtte
- Jugendraum (als SpĂŒlkĂŒche)
- SanitÀrrÀume
- AuĂenflĂ€chen nur nach vorheriger Absprache und nur im vereinbarten Umfang
EinschrÀnkungen
- Die GastronomiekĂŒche ist nicht nutzbar und darf nicht betreten werden.
- Der Sportplatz ist grundsÀtzlich nicht Teil der Vermietung.
- Weitere AuĂenflĂ€chen dĂŒrfen nur mit Zustimmung und ohne BeeintrĂ€chtigung des Sportbetriebs genutzt werden.
- Eine Ăberlassung oder Untervermietung an Dritte ist nicht zulĂ€ssig.
Ăbergabe und RĂŒckgabe
- Die Ăbergabe erfolgt zu einem vereinbarten Zeitpunkt.
- Der Mieter hat bei Ăbergabe die Gelegenheit, den Zustand der RĂ€ume und der Einrichtung zu prĂŒfen und erkennbare MĂ€ngel unmittelbar mitzuteilen.
- SpĂ€tere Reklamationen zu erkennbaren MĂ€ngeln können nicht berĂŒcksichtigt werden.
- Die RĂŒckgabe hat besenrein und frei von MĂŒll zu erfolgen.
- Auch MĂŒll und Unrat im AuĂenbereich rund um das Sportheim sind durch den Mieter zu entsorgen.
Nutzung und Verantwortung
- Die RĂ€ume dĂŒrfen nur bestimmungsgemÀà genutzt werden.
- Auf Nachbarschaft, Vereinsbetrieb und Anweisungen des Vereins ist RĂŒcksicht zu nehmen.
- Der Mieter gilt als Veranstalter der Veranstaltung.
- Der Mieter hat eine verantwortliche, wÀhrend der Nutzung erreichbare Person zu benennen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Mieter selbst fĂŒr erforderliche Genehmigungen und gesetzliche Vorgaben verantwortlich, z. B. Jugendschutz, GEMA oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen.
Dekoration, Technik und Ausstattung
- Das SchmĂŒcken der RĂ€umlichkeiten ist nur nach vorheriger Absprache zulĂ€ssig.
- Inventar, Geschirr und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung wieder in den ursprĂŒnglichen Zustand bzw. an den ursprĂŒnglichen Platz zu bringen.
- Das Anbringen von NÀgeln, Schrauben oder sonstigen Befestigungen an WÀnden, Decken, Böden oder Inventar ist nicht gestattet.
- Eigene Technik oder VerstĂ€rkeranlagen dĂŒrfen nur nach vorheriger Absprache genutzt werden.
- Alle eingebrachten GegenstÀnde sind nach Ende der Veranstaltung vollstÀndig zu entfernen.
Verbote und Sicherheit
- Es dĂŒrfen keine GetrĂ€nke ausgeschenkt oder mitgebracht werden, die gegen die GetrĂ€nkeregelung des Vereins verstoĂen.
- Offenes Feuer, Feuerwerk, Wunderkerzen, Tortenfackeln oder Àhnliche Effekte sind im GebÀude und auf dem GelÀnde untersagt.
- Poltergeschirr oder vergleichbare GegenstĂ€nde sind im Innen- und AuĂenbereich nicht erlaubt.
- Der Mieter ist fĂŒr die Einhaltung von Brandschutz, Ruhezeiten, Jugendschutz und sonstigen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Reinigung
- Die Endreinigung wird durch den SV Schwanfeld vorgenommen.
- Bei normaler Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 45 ⏠berechnet.
- Bei stĂ€rkerer oder auĂergewöhnlicher Verschmutzung können zusĂ€tzliche Reinigungskosten entstehen.
SchlĂŒssel
- Der SchlĂŒssel bleibt Eigentum des Vereins.
- Ausgabe und RĂŒcknahme erfolgen durch eine beauftragte Person des Vereins.
- Der SchlĂŒssel ist unaufgefordert zurĂŒckzugeben.
- Verlust oder Diebstahl sind unverzĂŒglich zu melden.
- Bei Verlust oder BeschĂ€digung können Kosten bis hin zum Austausch der SchlieĂanlage entstehen.
Haftung
- Der Mieter haftet fĂŒr BeschĂ€digungen, Zerstörungen oder Entwendungen am und im Sportheim sowie auf dem dazugehörigen GelĂ€nde, soweit diese durch ihn oder seine GĂ€ste verursacht werden.
- FĂŒr mitgebrachte GegenstĂ€nde des Mieters oder seiner GĂ€ste ĂŒbernimmt der Verein keine Haftung.
- Alle mitgebrachten GegenstÀnde sind spÀtestens nach Ende der Veranstaltung aus dem Mietobjekt zu entfernen.
- Die Aufsichtspflicht fĂŒr Kinder und Jugendliche liegt beim Mieter.
- Der Mieter muss ĂŒber eine private Haftpflichtversicherung verfĂŒgen oder entstandene Kosten selbst tragen.
Mietdauer
- Die Nutzung ist nur fĂŒr den gebuchten Zeitraum zulĂ€ssig.
- Auf- und Abbauzeiten sind vorab mit dem Verein abzustimmen.
- Ăberschreitungen der vereinbarten Mietzeit können zusĂ€tzliche Kosten verursachen.
Preise
- Miete fĂŒr Mitglieder des SV Schwanfeld: 125 âŹ
- Miete fĂŒr Nichtmitglieder: 150 âŹ
- Endreinigung: 45 ⏠bei normaler Verschmutzung
- Strom und Heizung sind im Benutzungsentgelt enthalten.
- Bei ĂŒberdurchschnittlicher Inanspruchnahme können zusĂ€tzliche Kosten berechnet werden.
- Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung auf der Website veröffentlichte Fassung der Preise und Konditionen.
GetrÀnkeregelung
- Alle in der GetrĂ€nkepreisliste aufgefĂŒhrten GetrĂ€nke sind ausschlieĂlich ĂŒber den Verein zu beziehen.
- Nicht aufgefĂŒhrte GetrĂ€nkeartikel können nach vorheriger Absprache selbst mitgebracht werden.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsÀchlichem Verbrauch.
- Vor und nach der Veranstaltung erfolgt eine Bestandsaufnahme in Abstimmung mit dem Mieter.
- Das Ausschenken anderer Bier- oder alkoholfreier Sorten entgegen der GetrÀnkeregelung ist nicht gestattet.
- Bei VerstöĂen kann eine zusĂ€tzliche Strafzahlung von 200 ⏠erhoben werden.
Hausrecht und Hinweise
- WĂ€hrend der Mietzeit ĂŒbt der Mieter das Hausrecht im Rahmen der vereinbarten Nutzung aus.
- Davon unberĂŒhrt bleiben Zutritts- und Kontrollrechte des Vereins, insbesondere durch beauftragte Personen oder den Vorstand.
- Der Verein ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Ruhestörungen, LĂ€rmbeschwerden oder Folgen aus einer nicht ordnungsgemĂ€Ăen DurchfĂŒhrung der Veranstaltung durch den Mieter.
Mit dem Absenden einer Mietanfrage bzw. mit der verbindlichen Buchung bestÀtigt der Mieter, diese Mietkonditionen gelesen und akzeptiert zu haben.
Mietkonditionen auf voller Seite