Gaststätte

Mietkonditionen

Hier finden Sie unsere Mietkonditionen in verständlicher Form. Für Rückfragen sind wir gern für Sie da.

Diese Mietkonditionen sind verbindlicher Bestandteil der Anmietung. Mit dem Absenden einer Mietanfrage bzw. der verbindlichen Buchung werden diese Konditionen akzeptiert. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vom Verein bestätigt wurden.

Allgemeines

Vermietet werden die Gaststättenräume des SV Schwanfeld 1945 e.V. Die Einzelheiten der Vermietung werden über die auf der Website genannten Ansprechpartner abgestimmt.

Nutzbare Räume

  • Gaststätte
  • Jugendraum (als Spülküche)
  • Sanitärräume
  • Außenflächen nur nach vorheriger Absprache und nur im vereinbarten Umfang

Einschränkungen

  • Die Gastronomieküche ist nicht nutzbar und darf nicht betreten werden.
  • Der Sportplatz ist grundsätzlich nicht Teil der Vermietung.
  • Weitere Außenflächen dürfen nur mit Zustimmung und ohne Beeinträchtigung des Sportbetriebs genutzt werden.
  • Eine Überlassung oder Untervermietung an Dritte ist nicht zulässig.

Übergabe und Rückgabe

  • Die Übergabe erfolgt zu einem vereinbarten Zeitpunkt.
  • Der Mieter hat bei Übergabe die Gelegenheit, den Zustand der Räume und der Einrichtung zu prüfen und erkennbare Mängel unmittelbar mitzuteilen.
  • Spätere Reklamationen zu erkennbaren Mängeln können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Rückgabe hat besenrein und frei von Müll zu erfolgen.
  • Auch Müll und Unrat im Außenbereich rund um das Sportheim sind durch den Mieter zu entsorgen.

Nutzung und Verantwortung

  • Die Räume dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
  • Auf Nachbarschaft, Vereinsbetrieb und Anweisungen des Vereins ist Rücksicht zu nehmen.
  • Der Mieter gilt als Veranstalter der Veranstaltung.
  • Der Mieter hat eine verantwortliche, während der Nutzung erreichbare Person zu benennen.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Mieter selbst für erforderliche Genehmigungen und gesetzliche Vorgaben verantwortlich, z. B. Jugendschutz, GEMA oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen.

Dekoration, Technik und Ausstattung

  • Das Schmücken der Räumlichkeiten ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
  • Inventar, Geschirr und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung wieder in den ursprünglichen Zustand bzw. an den ursprünglichen Platz zu bringen.
  • Das Anbringen von Nägeln, Schrauben oder sonstigen Befestigungen an Wänden, Decken, Böden oder Inventar ist nicht gestattet.
  • Eigene Technik oder Verstärkeranlagen dürfen nur nach vorheriger Absprache genutzt werden.
  • Alle eingebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung vollständig zu entfernen.

Verbote und Sicherheit

  • Es dürfen keine Getränke ausgeschenkt oder mitgebracht werden, die gegen die Getränkeregelung des Vereins verstoßen.
  • Offenes Feuer, Feuerwerk, Wunderkerzen, Tortenfackeln oder ähnliche Effekte sind im Gebäude und auf dem Gelände untersagt.
  • Poltergeschirr oder vergleichbare Gegenstände sind im Innen- und Außenbereich nicht erlaubt.
  • Der Mieter ist für die Einhaltung von Brandschutz, Ruhezeiten, Jugendschutz und sonstigen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

Reinigung

  • Die Endreinigung wird durch den SV Schwanfeld vorgenommen.
  • Bei normaler Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 45 € berechnet.
  • Bei stärkerer oder außergewöhnlicher Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten entstehen.

Schlüssel

  • Der Schlüssel bleibt Eigentum des Vereins.
  • Ausgabe und Rücknahme erfolgen durch eine beauftragte Person des Vereins.
  • Der Schlüssel ist unaufgefordert zurückzugeben.
  • Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden.
  • Bei Verlust oder Beschädigung können Kosten bis hin zum Austausch der Schließanlage entstehen.

Haftung

  • Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörungen oder Entwendungen am und im Sportheim sowie auf dem dazugehörigen Gelände, soweit diese durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
  • Für mitgebrachte Gegenstände des Mieters oder seiner Gäste übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Alle mitgebrachten Gegenstände sind spätestens nach Ende der Veranstaltung aus dem Mietobjekt zu entfernen.
  • Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt beim Mieter.
  • Der Mieter muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen oder entstandene Kosten selbst tragen.

Mietdauer

  • Die Nutzung ist nur für den gebuchten Zeitraum zulässig.
  • Auf- und Abbauzeiten sind vorab mit dem Verein abzustimmen.
  • Überschreitungen der vereinbarten Mietzeit können zusätzliche Kosten verursachen.

Preise

  • Miete für Mitglieder des SV Schwanfeld: 125 €
  • Miete für Nichtmitglieder: 150 €
  • Endreinigung: 45 € bei normaler Verschmutzung
  • Strom und Heizung sind im Benutzungsentgelt enthalten.
  • Bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme können zusätzliche Kosten berechnet werden.
  • Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung auf der Website veröffentlichte Fassung der Preise und Konditionen.

Getränkeregelung

  • Alle in der Getränkepreisliste aufgeführten Getränke sind ausschließlich über den Verein zu beziehen.
  • Nicht aufgeführte Getränkeartikel können nach vorheriger Absprache selbst mitgebracht werden.
  • Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch.
  • Vor und nach der Veranstaltung erfolgt eine Bestandsaufnahme in Abstimmung mit dem Mieter.
  • Das Ausschenken anderer Bier- oder alkoholfreier Sorten entgegen der Getränkeregelung ist nicht gestattet.
  • Bei Verstößen kann eine zusätzliche Strafzahlung von 200 € erhoben werden.

Hausrecht und Hinweise

  • Während der Mietzeit übt der Mieter das Hausrecht im Rahmen der vereinbarten Nutzung aus.
  • Davon unberührt bleiben Zutritts- und Kontrollrechte des Vereins, insbesondere durch beauftragte Personen oder den Vorstand.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Ruhestörungen, Lärmbeschwerden oder Folgen aus einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung durch den Mieter.

Mit dem Absenden einer Mietanfrage bzw. mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Mieter, diese Mietkonditionen gelesen und akzeptiert zu haben.

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